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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

A bis Z Haus-, Garten- & Transportservice
Inhaber: Sevak Abgaryan | Ihlkatenweg 7, 24111 Kiel
Telefon: 0431 221 062 50 | Mobil: 0176 810 095 89 | E-Mail: info@service-a-z.de

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Hinweis: Diese AGB sind auf die typischen Leistungen des Betriebs (u. a. Garten- und Landschaftspflege, Hecken-/Baumschnitt, Pflaster-, Erd- und Baggerarbeiten, Hausmeisterservice, Entrümpelung und Transport) zugeschnitten. Gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen A bis Z Haus-, Garten- & Transportservice, Inhaber Sevak Abgaryan, Ihlkatenweg 7, 24111 Kiel (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über Lieferungen und Dienstleistungen.

2. Kunde kann Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein. Gegenüber Unternehmern gelten entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

3. Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer sonstigen ausdrücklichen Vereinbarung haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers sind, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, freibleibend. Die im jeweiligen Angebot genannte Gültigkeitsdauer bleibt unberührt.

2. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein verbindliches Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer den Auftrag des Kunden ausdrücklich bestätigt beziehungsweise mit der Ausführung der beauftragten Leistung beginnt.

3. Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs sollen aus Beweisgründen in Textform (z. B. E-Mail oder Nachricht) festgehalten werden.

§ 3 Leistungsumfang und Ausführung

1. Art und Umfang der geschuldeten Leistung ergeben sich vorrangig aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung und den dort genannten Leistungsbeschreibungen.

2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, geeignete Mitarbeiter, Nachunternehmer und Fachbetriebe zur Vertragserfüllung einzusetzen, soweit hierdurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

3. Bei Arbeiten im Außenbereich, an Pflanzen, Naturmaterialien, Boden, Pflasterflächen und Bestandsanlagen sind geringfügige, fachlich übliche Abweichungen sowie natur- und witterungsbedingte Veränderungen möglich und stellen für sich allein keinen Mangel dar.

4. Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind und erst während der Ausführung notwendig oder vom Kunden zusätzlich gewünscht werden, gelten als Zusatzleistungen. Sie werden nur nach Abstimmung ausgeführt und nach der vereinbarten Vergütung, hilfsweise nach dem üblichen beziehungsweise zuvor mitgeteilten Stunden- und Materialaufwand berechnet.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde stellt sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Termin frei zugänglich sind und der Auftragnehmer die vereinbarten Arbeiten ohne vermeidbare Behinderungen durchführen kann.

2. Der Kunde hat den Auftragnehmer vor Arbeitsbeginn auf ihm bekannte unterirdische oder verdeckte Leitungen, Kabel, Rohre, Bewässerungsanlagen, Fundamente, Schächte, Altlasten, sonstige Hindernisse sowie besondere Gefahren hinzuweisen.

3. Erforderliche Genehmigungen, Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern oder Behörden sowie sonstige öffentlich-rechtliche Voraussetzungen beschafft der Kunde, soweit im Angebot nicht ausdrücklich vereinbart ist, dass der Auftragnehmer dies übernimmt.

4. Notwendige Anschlüsse für Wasser und Strom sind, soweit für die Arbeiten erforderlich und nichts anderes vereinbart wurde, vom Kunden in zumutbarer Nähe unentgeltlich bereitzustellen.

§ 5 Besondere Bedingungen für Garten-, Gehölz- und Außenarbeiten

1. Hecken-, Strauch-, Baum- und sonstige Gehölzarbeiten werden im vereinbarten Umfang und unter Beachtung der jeweils geltenden gesetzlichen und naturschutzrechtlichen Vorgaben ausgeführt.

2. Bei Rodungs- und Wurzelarbeiten umfasst die Leistung nur den ausdrücklich vereinbarten Umfang. Nicht erkennbare Fundamente, Leitungen, Betonreste, starke Verwachsungen, Fremdkörper oder sonstige unerwartete Hindernisse können zusätzlichen Aufwand verursachen. Vor einer kostenpflichtigen Erweiterung der Arbeiten wird der Kunde informiert.

3. Bei Naturstein, Pflaster, Pflanzen, Erde, Holz und vergleichbaren Naturprodukten können material- und naturbedingte Farb-, Struktur-, Maß- oder Wachstumsschwankungen auftreten.

4. Für das Anwachsen, die Entwicklung oder den späteren Zustand von Pflanzen kann eine Erfolgsgarantie nur übernommen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Gesetzliche Mängelrechte wegen fehlerhafter Ausführung bleiben unberührt.

§ 6 Termine, Leistungsfristen und Witterung

1. Vereinbarte Termine und Leistungsfristen sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Andernfalls handelt es sich um voraussichtliche Ausführungszeiten.

2. Witterung, behördliche Anordnungen, unvorhersehbare technische Störungen, höhere Gewalt oder andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände können eine Verschiebung erforderlich machen. Der Auftragnehmer informiert den Kunden hierüber so früh wie möglich und stimmt einen Ersatztermin ab.

3. Verzögerungen, die auf fehlende Mitwirkung des Kunden oder einen nicht zugänglichen Arbeitsbereich zurückzuführen sind, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Nachweislich entstehender zusätzlicher Aufwand kann nach vorheriger Information berechnet werden.

§ 7 Preise, Pauschalpreise und Stundenlohnarbeiten

1. Maßgeblich ist die im Angebot oder Auftrag vereinbarte Vergütung.

2. Bei Pauschalpreisaufträgen umfasst der Pauschalpreis nur die ausdrücklich beschriebenen Leistungen. Zusatz- und Änderungsleistungen sind nicht enthalten.

3. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand werden die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden beziehungsweise Mitarbeiterstunden zum vereinbarten Stundenverrechnungssatz berechnet. Ist vereinbart, dass Maschinen, Geräte, Anfahrt, Abtransport oder Entsorgung im Stundenpreis enthalten sind, erfolgt hierfür keine zusätzliche Berechnung, soweit der vereinbarte Leistungsumfang nicht überschritten wird.

4. Kostenschätzungen und voraussichtliche Arbeitszeiten sind keine Festpreise, sofern nicht ausdrücklich ein Pauschal- oder Höchstpreis vereinbart wurde.

5. Gegenüber Verbrauchern werden Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen, soweit nicht im konkreten Angebot eindeutig eine Netto- und Bruttodarstellung erfolgt. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer angegeben werden.

§ 8 Material, Entsorgung, Abtransport und Fremdleistungen

1. Material, Entsorgung, Container, Deponiegebühren, Abtransport, Maschinen- oder Fremdleistungen sind nur dann im Preis enthalten, wenn dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist.

2. Ist Entsorgung Bestandteil des Auftrags, umfasst sie das bei der vereinbarten Leistung üblicherweise anfallende Material. Sonderabfälle, schadstoffbelastete Stoffe, unbekannte Altlasten oder außergewöhnliche Mehrmengen werden nur nach gesonderter Abstimmung übernommen und berechnet.

3. Werden vom Kunden Materialien oder Gegenstände gestellt, haftet der Auftragnehmer nicht für Mängel, die ausschließlich auf deren ungeeignete Beschaffenheit zurückzuführen sind, sofern der Auftragnehmer seine gesetzlichen Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.

§ 9 Zahlung und Verzug

1. Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung nichts anderes vereinbart ist, mit Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig.

2. Der Auftragnehmer kann bei umfangreicheren Aufträgen angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen oder dies vereinbart wurde.

3. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen gesetzlichen Verzugsfolgen. Für Verbraucher beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz; bei Entgeltforderungen zwischen Unternehmern gelten die gesetzlichen Regelungen für den unternehmerischen Geschäftsverkehr.

4. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 10 Abnahme und Beanstandungen

1. Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich der Abnahme unterliegt, hat der Kunde die vertragsgemäß erbrachte Leistung nach Fertigstellung abzunehmen. Gesetzliche Regelungen zur Abnahme bleiben unberührt.

2. Offensichtliche Beanstandungen sollen dem Auftragnehmer möglichst zeitnah mitgeteilt werden, damit eine Prüfung und gegebenenfalls Nachbesserung erfolgen kann. Gesetzliche Rechte und Fristen, insbesondere von Verbrauchern, werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.

3. Der Auftragnehmer ist berechtigt und verpflichtet, berechtigte Mängel im Rahmen der gesetzlichen Nacherfüllungsrechte zu beseitigen.

§ 11 Absage, Kündigung und nicht durchführbare Termine

1. Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte des Kunden bleiben unberührt.

2. Sagt der Kunde einen fest vereinbarten Termin kurzfristig ab oder kann die Leistung aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund nicht begonnen werden, kann der Auftragnehmer Ersatz der nachweislich entstandenen und nicht ersparten Aufwendungen nach den gesetzlichen Vorschriften verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

3. Bei Werkverträgen richten sich die Folgen einer freien Kündigung des Kunden nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit keine individuelle abweichende Vereinbarung getroffen wurde.

§ 12 Mängelrechte

1. Für Mängel gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

2. Gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten, soweit diese im Einzelfall anwendbar sind.

3. Keine Mängelansprüche bestehen für normalen Verschleiß, natürliche Veränderungen oder Schäden, die nach Gefahrübergang beziehungsweise Abnahme durch unsachgemäße Nutzung, mangelnde Pflege, Eingriffe Dritter, außergewöhnliche Witterung oder sonstige nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Umstände verursacht wurden. Die Beweislast richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 13 Haftung

1. Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

3. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

4. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

5. Soweit die Haftung wirksam beschränkt ist, gilt dies auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 14 Eigentumsvorbehalt

1. Gelieferte und noch nicht fest mit einem Grundstück oder Bauwerk verbundene Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Forderung Eigentum des Auftragnehmers, soweit ein Eigentumsvorbehalt rechtlich möglich ist.

2. Gegenüber Unternehmern können weitergehende gesetzlich zulässige Sicherungsrechte individuell vereinbart werden.

§ 15 Widerrufsrecht für Verbraucher

1. Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit keine gesetzliche Ausnahme eingreift.

2. Über das Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Folgen des Widerrufs wird der Verbraucher gesondert mit einer Widerrufsbelehrung und einem Muster-Widerrufsformular informiert.

3. Soll die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits während der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür die gesetzlich erforderliche ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers einzuholen. Ein etwaiger Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 16 Datenschutz

1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), verarbeitet.

2. Einzelheiten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung beziehungsweise den Datenschutzinformationen des Auftragnehmers.

§ 17 Verbraucherstreitbeilegung

Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung im konkreten Einzelfall besteht.

§ 18 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen werden.

2. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Kiel Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis. Gleiches gilt, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist.

§ 19 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle unwirksamer Bestimmungen treten die gesetzlichen Vorschriften.

Rechtlicher Hinweis: Diese Fassung ist eine auf den beschriebenen Betrieb zugeschnittene Arbeitsfassung. Vor dauerhafter Verwendung als verbindliche AGB empfiehlt sich eine Prüfung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine qualifizierte Rechtsberatung, insbesondere wenn zusätzliche Vertragsarten, besondere Bauleistungen oder umfangreiche Warenverkäufe angeboten werden.

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