A bis Z Haus- Garten- und Transportservice

 

Wann ist Baumfäll-Saison ?

Es gilt ein bundesweites Fällverbot vom 1. März bis zum 30. September (§ 39 BNatSchG). Dieses Fällverbot gilt für "Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen". Das bedeutet im Umkehrschluss, dass für Bäume innerhalb der genannten Bereiche kein Fällverbot durch das BNatSchG besteht. Allerdings kann es von anderen Stellen zu Einschränkungen und Verboten kommen.

Bei Fragen kontaktiere uns einfach und wir helfen weiter!